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Die Leistungen der Mutuelle
Leistung |
Kurze Beschreibung |
Bezugsberechtigte
Mitglieder |
Geburtsprämie |
Bei der Geburt eines Kindes eines wirklichen Mitglieds wird eine Geburtszulage von 75 Euro gewährt. Bei Mehrlingsgeburten wird für jedes Kind die Geburtenzulage gewährt. Die Geburtenzulage wird ebenfalls gewährt bei der Geburt eines unehelichen Kindes, der Adoption oder der Totgeburt eines Kindes. |
Kategorie A |
Heiratsprämie |
Bei der Heirat eines wirklichen Mitglieds wird eine Heiratszulage von 150 Euro gewährt. |
Kategorie A |
Sterbegeld |
Beim Tode eines wirklichen Mitgliedes ist ein Sterbegeld von 250 Euro geschuldet. Als bezugsberechtigt gelten die gesetzlichen Erben. |
Kategorien A und C |
Um Anrecht auf die Leistungen der Mutuelle zu haben, muss eine Mitgliedschaft von einem Jahr vorliegen.
Ansprüche an die Mutuelle, welche innerhalb von zwölf Monaten vom Todes-, Heirats-, Geburts-, oder Adoptionstag an gerechnet, nicht geltend gemacht werden, verfallen zu Gunsten der Mutuelle.
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